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Meine Philosophie

Die Hand ist ein faszinierender Teil unseres Körpers, den wir täglich einsetzen, um die Welt um uns herum zu „begreifen“, zu „erfassen“ und letztlich darüber nicht nachdenken. Erst wenn Störungen auftreten, seien es Schmerzen, Einschränkungen der Beweglichkeit einzelner oder mehrerer Gelenke, der Verlust der Gefühlsempfindung oder aber Verletzungen, wird uns die Bedeutung der Funktion unserer Hand bewusst.

Der Begriff „Handchirurgie“ entwickelte sich am Beginn des 20. Jahrhunderts im amerikanischen Sprachraum. Die Folgen von Kriegsverletzungen bereiteten die Basis zur Entwicklung der Handchirurgie. Diese Entwicklung ist eng mit dem amerikanischen Chirurgen Sterling Bunnell (1882-1957) verbunden, der im Zusammenhang mit der Chirurgie der Hand den Begriff der „atraumatischen Operationstechnik“ prägte, also den besonders schonenden Umgang mit den verschiedenen anatomischen Strukturen. Die anatomischen Strukturen wie Knochen, Nerven, Gefäße, Sehnen und die Gelenke liegen an der Hand in besonders enger Beziehung zu einander. Hinzu kommt, dass die Strukturen immer kleiner werden je mehr man sich der Fingerspitze nähert. Haben die Nerven am Handgelenk beim Erwachsenen noch die Dicke eines Kugelschreibers, so sind die Endäste an der Fingerbeere kaum noch einen Millimeter dick.

Mit der Verbesserung der technischen Voraussetzungen, des Nahtmaterials, der Instrumente und natürlich durch die Verbesserung der optischen Vergrößerungshilfen (Lupenbrille, Mikroskop) wurde die „atraumatische Technik“ immer weiter verbessert. Es bildeten sich in der ganzen Welt Zentren, an denen die Handchirurgie weiterentwickelt und verbessert wurde. Ebenso wurden die Voraussetzungen definiert, um die Zusatzbezeichnung „Handchirurgie“ zu erwerben. Es ist eine dreijährige Weiterbildung an einer entsprechend qualifizierten Klinik erforderlich. In diesem Zeitraum muss ein Operationskatalog absolviert und es muss am Ende der Zeit eine Prüfung vor einem ärztlichen Prüfungskommitee an einer deutschen Ärztekammer abgelegt werden.

Der Handchirurg muss in seinem Repertoire viele, sonst eher voneinander getrennte fachliche Qualifikationen in sich vereinen. Er muss die Unfallchirurgie und Orthopädie ebenso wie Neurochirurgie, Gefäßchirurgie und plastische Chirurgie in seinem Tätigkeitsbereich sowohl beim Erwachsenen als auch beim Kind beherrschen.

Voraussetzungen für die Durchführung von Operationen in der Handchirurgie sind eine adäquate Schmerzausschaltung beim Patienten, das kann je nach geplantem Eingriff eine örtliche, regionale oder allgemeine Narkose sein. Die Blutleere ist ein wichtiger Faktor, um alle anatomischen Strukturen sicher voneinander unterscheiden und schonen zu können. Die Operation sollte immer unter Lupenbrillenvergrößerung erfolgen. Es stehen hier, je nach Eingriff, verschiedene Lupenstärken zur Verfügung. Bei Nervenrekonstruktionen ist ein Operationsmikroskop unabdingbar.

Grundlage einer Behandlungsplanung ist eine entspannte Atmosphäre, in der genug Zeit für den Patienten und den Arzt gegeben sein sollte, um das Beschwerdebild zu untersuchen und einzuschätzen. Dabei sollte wie früher, als es weder Kernspin- noch Computertomographie gab, zunächst die Befragung und dann die klinische Untersuchung des Patienten stehen. In der Handchirurgie können dadurch sicher fast 90% der Krankheitsbilder festgestellt werden. Danach bleibt zu entscheiden, ob weitere Untersuchungen erforderlich sind. Häufig genügt dann eine einfache Röntgenuntersuchung, um das Behandlungsschema festzulegen.

Neben aller fachlicher Kompetenz ist es unbedingt wichtig, dass auch menschliche Kompetenz dazu führt, dass Chirurg und Patient ein enges Vertrauensverhältnis zueinander entwickeln, egal ob es sich um einen kleinen, vermeintlichen „Routineeingriff“, oder aber um eine komplexe Operation mit langer Nachbehandlung und eventuell bleibenden funktionellen Einbußen handelt. Dabei ist es vor allem für den Patienten wichtig, dass er in klar verständlicher Sprache sein Krankheitsbild erklärt bekommt. Die Behandlung, sei sie nun operativ oder konservativ (also ohne Operation) muss so dargestellt werden, das hinterher möglichst keine Missverständnisse auftreten. Der Patient muss wissen, worauf er sich einlässt. Die Vorteile des Eingriffes (z.B. weitgehend schmerzfreie Belastbarkeit) müssen die Nachteile (z. B. Verlust von Beweglichkeit) überwiegen.

Von kaum zu unterschätzender Bedeutung in der Handchirurgie ist die Nachbehandlung nach der Operation. Hier bedarf es neben der ärztlichen Kontrolle einer kompetenten handtherapeutischen, d.h. physio- oder ergotherapeutischen Nachbehandlung. Ein enger Kontakt zwischen dem Handtherapeuten und dem Arzt (auch jederzeit telefonisch) ist wichtig, da der Handtherapeut durch den zeitlich intensiven Kontakt mit dem Patienten sehr viele wichtige Informationen erhält, die sich auf die Behandlungsplanung auswirken können. Auch ist es meines Erachtens für die Nachbehandlung wichtig, dass die Handtherapeuten bei Operationen hospitieren, um die anatomischen Strukturen, deren Heilung sie später von außen beeinflussen genau zu kennen. Auch sollten sie die Grundzüge der einzelnen Operationen kennen. Diese Zusammenarbeit ist durch gemeinsame Fortbildungen in Fachgesellschaften (z.B. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie, DAHTH), bei denen sowohl der Handchirurg die Nachbehandlungstechniken der Handtherapeuten kennenlernt, als auch umgekehrt zu entwickeln.

Neben allen wirtschaftlichen Erwägungen ist es in der handtherapeutischen Nachbehandlung nach Operationen oft nicht möglich, die gesetzlich vorgeschriebenen Mengen der Verordnungen einzuhalten.

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